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   BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 96/04   

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https://dejure.org/2005,13309
BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 96/04 (https://dejure.org/2005,13309)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2005 - AnwZ (B) 96/04 (https://dejure.org/2005,13309)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - AnwZ (B) 96/04 (https://dejure.org/2005,13309)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Bemühung um außergerichtliche Schuldenbereinigung; Voraussetzungen für die Annahme eines Ausnahmefalls und Absehen von dem Widerruf; Unterscheidung zwischen Anstellung in einer Einzelkanzlei und der ...

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; StPO § 153 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 96/04
    Dass der Übergang der Verfügungsbefugnis des insolventen Rechtsanwalts auf einen Vermögensverwalter nicht dazu führt, dass die Vermögensverhältnisse schon deshalb als "geordnet" anzusehen wären, hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 unter II 1 m.w.N.).

    Der vorgelegte Vertrag und die Verpflichtungserklärungen des Antragstellers und der Arbeitgeberkanzlei gegenüber der Rechtsanwaltskammer entsprechen zwar weitgehend den Vorgaben, wie sie in der Senatsentscheidung vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 (NJW 2005, 511) - in einem Ausnahmefall für ausreichend erachtet worden sind, um von der Regel des Zulassungswiderrufs bei Vermögensverfall abzusehen.

    Wie in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss des Senats vom heutigen Tage (AnwZ(B) 13/05) im Einzelnen ausgeführt worden ist, ist an dem im Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 (aaO unter II 2 c) aufgestelltem Grundsatz festzuhalten, dass nur eine Sozietät, nicht aber eine Einzelkanzlei die Gewähr dafür bietet, dass auch während der Urlaubszeit oder bei einer Erkrankung des Sozius die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des insolventen Rechtsanwalts überwacht werden kann.

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 96/04
    Wie in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss des Senats vom heutigen Tage (AnwZ(B) 13/05) im Einzelnen ausgeführt worden ist, ist an dem im Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 (aaO unter II 2 c) aufgestelltem Grundsatz festzuhalten, dass nur eine Sozietät, nicht aber eine Einzelkanzlei die Gewähr dafür bietet, dass auch während der Urlaubszeit oder bei einer Erkrankung des Sozius die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des insolventen Rechtsanwalts überwacht werden kann.
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    Zusätzlich muss der betroffene Rechtsanwalt unter anderem sein bisheriges Berufsleben beanstandungsfrei ausgeübt haben; anderenfalls verbietet sich die Annahme eines Ausnahmefalls (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 96/04, juris Rn. 7, vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 104/05, juris Rn. 8, vom 31. März 2008, aaO Rn. 11, vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 109/06, juris Rn. 11, 14 und vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442 Rn. 16).
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 104/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Grundlage der damaligen Entscheidung war nämlich, dass der dortige Beschwerdeführer seinen Beruf als Rechtsanwalt ohne jede Beanstandung ausgeübt hatte (vgl. auch Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - AnwZ(B) 96/04).

    Dieses Fehlverhalten verbietet daher die Annahme eines Ausnahmefalles im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2005 aaO).

  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Ungeachtet dessen kommt hier die Annahme eines Falls, in dem trotz Vermögensverfalls ausnahmsweise die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind, schon deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller - anders als in dem im Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 entschiedenen Fall - seinen Rechtsanwaltsberuf nicht beanstandungsfrei ausgeübt hat (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 96/04 und vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 104/05).
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